Elektrotechnik Mack

Wissenswertes

Begriffe der Elektrotechnik

FI-Schutzschalter

Fehlerstromschutzschalter, Fi-Schutzschalter oder kurz RCD!

RCD (residual current device, deutsch: Reststromschutzgerät) bieten viel mehr Sicherheit als vorerst gedacht. Ein Fi-Schutzschalter sorgt dafür, dass bei einem Fehlerstrom der Stromkreis in Millisekunden unterbrochen wird, wenn Personen in Berührung mit einem defekten Gerät oder einer defekten Leitung kommen. Auch ein Isolationsfehler einer Leitung, Feuchtigkeit in Verbindung mit Leitungen/Kabeln oder auch ein Körperschluß erkennt der Fi-Schutzschalter und schaltet den Stromkreis sicher ab. Dieser kann nicht nur Leben unserer geliebter Menschen retten, sondern auch Mögliche Brände, die durch Erdschlussfehlerströme entstehen können, lassen sich durch den Fehlerstromschutzschalter vermeiden.

Im Sinne der VDE- Norm 0100 (0100-410) sind diese Fi-Schutzschalter ein „muss“ in neu erstellten Stromkreisen. Bei Bestandsanlagen regelt die VDE-Norm 0105 (DGUV V3) die Überprüfung der bestehenden elektrischen Anlage durch eine Elektrofachkraft, den sogenannten E-Check, und demnach der Nachrüstung sprich der Instandsetzung der elektrischen Anlage auf den neusten Stand der Technik. Es ist eine geringe Investition gegenüber des eigenen Lebens oder des Lebens anderer Familienmitglieder!

Überspannungsschutz

(SPD- Surge Protective Device" - Überspannung- Schutzeinrichtung)

Durch Stromunterbrechungen der Stromversorger, defekte Leitungen im Versorgungsnetz oder bei nahen Blitzeinschlägen können höhere Spannungen auftreten, die an empfindlichen elektrischen und elektronischen Geräten Schäden hervorrufen. Welche Schäden können auftreten, hängt neben der Höhe der Überspannung auch von der Dauer ab. Besonders gefährlich sind Überspannungen auf Grund von nahen Blitzeinschlägen, weil Blitzströme über das Stromversorgungsnetz der Energieversorger in das Haus gelangen können und dort erhebliche Schäden anrichten können. Der Überspannungsschutz gilt seit Dezember 2018 als notwendiger Teil der elektrischen Anlage und muss bei Neugebäuden seitdem eingebaut werden. Bei älteren Gebäuden ist der Überspannungsschutz „vorerst“ nicht Pflicht. Trotzdem ist es sehr ratsam, einen Überspannungsschutz nachzurüsten!

Das Nachrüsten eines Überspannungsschutzes wird erst dann zur Pflicht, wenn eine Schaltanlage verändert oder erweitert wird. „Wenn in einem Altbau neue Stromkreise oder PV-Anlagen installiert werden, muss der Überspannungsschutz nachgerüstet werden“ Dies fordert die VDE-Norm! Denn in den Haushalten von heute wird eine Vielzahl hochwertiger elektrischer Geräte genutzt, die mit dem Stromnetz verbunden sind. Die VDE-Normen VDE 0100-443 und VDE 0100-534 beschreiben und regeln den Einbau eines Überspannungsschutzes!

Überspannungs-Schutzeinrichtungen müssen in neu Anlagen und bei Veränderung zur Reduzierung der Auswirkungen von Überspannungen installiert werden. So werden gefährliche Funkenbildung und daraus resultierende Brände vermieden. Dies gilt für:

  • Anlagen für Sicherheitszwecke zum Schutz des menschlichen Lebens, z. B. medizinische genutzte Bereiche
  • Öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz, z. B. Ausfall von öffentlichen Diensten, Telekommunikationszentren, Museen
  • Gewerbe- oder Industriegebäuden, z. B. Hotels, Banken, Industriebetriebe, Gewerbemärkte, landwirtschaftliche Betriebe
  • Gebäuden mit Menschenansammlungen wie zum Beispiel Büros, Schulen, Kirchen
  • Wohngebäuden und kleine Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet sind. (Es ist davon auszugehen, dass in derartigen Gebäuden grundsätzlich (!) Betriebsmittel der Überspannungskategorie I, also empfindliche elektronische Geräte, z. B. Computer, TV-Geräte, Videoüberwachung oder II - Haushaltsgeräte, Werkzeuge z. B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kaffeeautomaten - angeschlossen und genutzt werden.

Unterschied zwischen Überspannungsschutz und Blitzschutz: Der Unterschied zwischen Überspannungsschutz und Blitzschutz besteht darin, dass beim Überspannungsschutz eine hohe Spannung, beim Blitzschutz hingegen ein hoher Strom als primäre Schadensursache angenommen wird. Mit Blitzströmen hat man es immer dann zu tun, wenn der Blitzeinschlag direkt in das betrachtete Objekt erfolgt oder in dessen Nähe. Blitzströme suchen nach dem Einschlag alle möglichen kurze Wege Richtung Erde. Sie breiten sich typischerweise auch über metallene Leitungen in der Erde aus.

Anlagenprüfung nach VDE 0100/0105 – E-Check

E-Check: Als Eigentümer einer Wohnung, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses trägt man besondere Verantwortung für das Wohl der Bewohner, ob das die eigene Familie ist oder der Mieter. Durch E-Check können elektrische Gefahren für Mensch und Tier entdeckt und beseitigt werden. Dabei ist E-Check im gewerblichen Bereich bereits Pflicht, da dort viele verschiedene Menschen arbeiten. Durch den E-Check können sie ihre Immobilie gewinnbringender Anbieten.

Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich. Was viele Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt: Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen") nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile. Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten und der Versicherung nachweisen.

Für Eigentümer von Häusern und Wohnungen ist der E-CHECK somit eine sichere Entscheidung. Er gibt die Gewissheit, dass die durch den Elektrofachbetrieb geprüfte Elektroinstallation und die geprüften Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten genügen. Außerdem schützt er im Regelfall gegen eventuelle Schadensersatzansprüche von Versicherungen und ist zudem aus rechtlichen Gründen zu empfehlen.

Je nach Alter, Zustand und Beanspruchung Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung sind Prüfungen alle zwei bis vier Jahre zu empfehlen.

Mit dem E-CHECK können Sie sich regelmäßig vergewissern, dass Sie zu Hause optimal ausgestattet sind und verhindern dadurch materiellen und immateriellen Schaden.

Photovoltaik

Eine Photovoltaik-Anlage sichert ihnen in ihrer Zukunft ein Stück „Unabhängigkeit“ bei stetig steigenden Strompreisen.

Eine interessante und durchaus Preisgünstige Lösung: Balkonkraftwerke für die Steckdose.

Diese lassen sich Problemlos und mit einfachen Mitteln am vorhandenen Balkon, Hauswand, Zaun, Dach oder mittels Aufsteller im Garten anbringen. Diese Mini-Photovoltaik-Anlagen inklusive eingebautem Wechselrichter produziert den direkten Strom für den Eigenverbrauch. Alle laufenden Geräte, ob Standby, Kühl- und Gefriergeräte werden mit dem erzeugten Strom sofort versorgt. Die Energie wird nicht aus dem öffentlichen Netz entnommen und ist somit „kostenlos“ an ihre Verbraucher geleitet. Sie beziehen weniger Energie aus dem öffentlichen Netz um die erzeugte Energie des Balkonkraftwerkes und sparen Geld! Rendite ist bereits nach wenigen Jahren möglich.

Der Gesetzgeber hat seit Mai 2018 den Weg geebnet und erlaubt die Montage und eine Nutzung entsprechender Anlagen. Wir empfehlen so eine Mini-Photovoltaik-Anlage dem Netzbetreiber/Versorger zu melden und sich ggf. von uns als Elektrofachkraft im Vorwege beraten zulassen.

Weitere Informationen erhalten sie unter Wissenswertes und direkt bei uns.

Wenn sie über uns ein Balkonkraftwerk beziehen, dann erhalten sie einen kostenlosen Check der zu nutzenden Steckdose und vieles mehr!

Geräteprüfung nach VDE 0701/0702 (DGUV V3)

Alle Unternehmen sind dazu Verpflichtet zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes der elektrischen Betriebsmittel. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Nach DGUV V3 sind diese elektrischen Betriebsmittel wiederholt zu prüfen.

Maschinenprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1)

Prüfung elektrischer Maschinen muss gemäß der DGUV V3 in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt zu prüfen. Die Norm ist hier für die Prüfung nach DIN VDE 0113 einzuhalten und durch eine befähigte Elektrofachkraft durchzuführen. Die Maschinensicherheit ist nicht nur für den laufenden Produktionsprozess von wichtiger Bedeutung, sondern auch für Sicherheit der Mitarbeiter vom großem Wert. Jedes Unternehmen ist laut Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet dies durchzuführen.

Schweißgeräteprüfung nach VDE 0544-4 (DIN EN 60974-4)

Jedes Unternehmen ist laut Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhüttungsvorschriften dazu verpflichtet, alle Schweißgeräte (Lichtbogenschweißeinrichtungen) zwingend die Prüfung nach dieser Norm durchzuführen.

Seminare und Schulungen

Unter anderem bieten wir Jahresunterweisung ihrer Elektrofachkräfte in ihrem Unternehmen an. Durch unsere abgestimmte Tagesseminare wird das elektrotechnische Fachwissen bei ihren Mitarbeitern aufgefrischt. Nach Beendigung erhalten die Teilnehmer nicht nur eine Teilnahmebescheinigung sondern auch noch neue brauchbare Informationen. Um Seminare kümmere ich mich persönlich.

Sprechen Sie mit uns

Wir verwirklichen Ihre Wünsche, bitte sprechen Sie uns an.

Kontakt aufnehmen